ePrivacy-Verordnung (ePVO) - für mehr Privatsphäre

Die ePrivacy-Verordnung (ePVO) soll Privatpersonen und Unternehmen schützen. Sie löst die E-Privacy-Richtlinie ab, die der Gesetzgeber überwiegend mit dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) umsetzte. Viele Unternehmer und Professionals warnen bereits davor, dass die E-Privacy-Verordnung (ePVO) die digitale Wirtschaft schwer schädigen könnte. Als EU-Verordnung gilt die ePVO nach ihrem Inkrafttreten innerhalb der gesamten Europäischen Union. Nachfolgend die wichtigsten Punkte:
Gutes Design ist auch zum günstigen Preis möglich. Dank optimaler Unterstützung durch neueste Webdesign-Software, ist gutes Homepage-Design in kürzester Zeit möglich... ...mehr
Arteda Webdesign Schwalbenstr. 7/3 70794 Filderstadt Tel. (0711) 22669625 E-Mail: info@arteda.de
... hat meine Homepage professionell mit viel Kreativität zu meiner größten Zufriedenheit relauncht. Mir hat besonders gut gefallen, wie meine Vorstellungen sofort erfasst und umgesetzt wurden... ...mehr
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ePrivacy-Verordnung
Lexikon
Kopplungsverbot und Direktwerbung Mit der ePVO soll das Kopplungsverbot aus der DSGVO integriert werden. Es soll unzulässig sein, dass Webseitenbetreiber Inhalte von einer Einwilligung oder der Preisgabe von Daten abhängig machen. Direktwerbung gegenüber Privatpersonen gilt zukünftig als eine „unerbetene Kommunikation“. Es muss möglich sein, dass man zukünftig dieser Form der Werbung widersprechen kann.
Das Recht auf „Löschung“ Die neue ePVO möchte dem Nutzer die Möglichkeit geben, dass er eine bereits erteilte Einwilligung alle sechs Monate widerrufen kann. Das heißt, die Unternehmen müssen Datenbanken so anlegen, dass sie jederzeit gezielt einzelne Einträge entfernen können. Dieser Prozess wird auch Backups betreffen, was die technische Umsetzung erschwert.
Datenverarbeitung und Datenspeicherung Der Einsatz von Verarbeitungs- und Speicherfunktionen wie Analytics wird unzulässig, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Webseiten- Nutzers vorliegt. Betreiber von Webseiten sollen zukünftig keine Informationen mehr darüber sammeln dürfen, welche Geräte ihr Nutzer verwendet (Smartphone, Tablet oder Computer). Die Opt-in-Regelung, dass jedem einzelnen Tool explizit zugestimmt wird, wird dann verpflichtend sein.
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Wenn Sie nähere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir gerne zu Verfügung. KONTAKT >>

ePrivacy-Verordnung (ePVO) - für

mehr Privatsphäre

Die ePrivacy-Verordnung (ePVO) soll Privatpersonen und Unternehmen schützen. Sie löst die E-Privacy-Richtlinie ab, die der Gesetzgeber überwiegend mit dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) umsetzte. Viele Unternehmer und Professionals warnen bereits davor, dass die E-Privacy-Verordnung (ePVO) die digitale Wirtschaft schwer schädigen könnte. Als EU-Verordnung gilt die ePVO nach ihrem Inkrafttreten innerhalb der gesamten Europäischen Union. Nachfolgend die wichtigsten Punkte:
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Kopplungsverbot und Direktwerbung Mit der ePVO soll das Kopplungsverbot aus der DSGVO integriert werden. Es soll unzulässig sein, dass Webseitenbetreiber Inhalte von einer Einwilligung oder der Preisgabe von Daten abhängig machen. Direktwerbung gegenüber Privatpersonen gilt zukünftig als eine „unerbetene Kommunikation“. Es muss möglich sein, dass man zukünftig dieser Form der Werbung widersprechen kann.
Das Recht auf „Löschung“ Die neue ePVO möchte dem Nutzer die Möglichkeit geben, dass er eine bereits erteilte Einwilligung alle sechs Monate widerrufen kann. Das heißt, die Unternehmen müssen Datenbanken so anlegen, dass sie jederzeit gezielt einzelne Einträge entfernen können. Dieser Prozess wird auch Backups betreffen, was die technische Umsetzung erschwert.
Datenverarbeitung und Datenspeicherung Der Einsatz von Verarbeitungs- und Speicherfunktionen wie Analytics wird unzulässig, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Webseiten-Nutzers vorliegt. Betreiber von Webseiten sollen zukünftig keine Informationen mehr darüber sammeln dürfen, welche Geräte ihr Nutzer verwendet (Smartphone, Tablet oder Computer). Die Opt-in-Regelung, dass jedem einzelnen Tool explizit zugestimmt wird, wird dann verpflichtend sein.
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