ePrivacy-Verordnung (ePVO) - für mehr Privatsphäre
Die ePrivacy-Verordnung (ePVO) soll Privatpersonen und Unternehmen schützen. Sie löst die E-Privacy-Richtlinie ab, die der Gesetzgeber
überwiegend mit dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) umsetzte. Viele Unternehmer und
Professionals warnen bereits davor, dass die E-Privacy-Verordnung (ePVO) die digitale Wirtschaft schwer schädigen könnte.
Als EU-Verordnung gilt die ePVO nach ihrem Inkrafttreten innerhalb der gesamten Europäischen Union.
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Kopplungsverbot und Direktwerbung
Mit der ePVO soll das Kopplungsverbot aus der DSGVO integriert
werden. Es soll unzulässig sein, dass Webseitenbetreiber Inhalte von
einer Einwilligung oder der Preisgabe von Daten abhängig machen.
Direktwerbung gegenüber Privatpersonen gilt zukünftig als eine
„unerbetene Kommunikation“. Es muss möglich sein, dass man zukünftig
dieser Form der Werbung widersprechen kann.
Das Recht auf „Löschung“
Die neue ePVO möchte dem Nutzer die Möglichkeit geben, dass er eine
bereits erteilte Einwilligung alle sechs Monate widerrufen kann. Das
heißt, die Unternehmen müssen Datenbanken so anlegen, dass sie
jederzeit gezielt einzelne Einträge entfernen können.
Dieser Prozess wird auch Backups betreffen, was die technische
Umsetzung erschwert.
Datenverarbeitung und Datenspeicherung
Der Einsatz von Verarbeitungs- und Speicherfunktionen wie Analytics
wird unzulässig, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Webseiten-
Nutzers vorliegt. Betreiber von Webseiten sollen zukünftig keine
Informationen mehr darüber sammeln dürfen, welche Geräte ihr Nutzer
verwendet (Smartphone, Tablet oder Computer). Die Opt-in-Regelung,
dass jedem einzelnen Tool explizit zugestimmt wird, wird dann
verpflichtend sein.
Wenn Sie nähere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir gerne zu Verfügung.
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